Kitagutschein und Kostenbeteiligung
Voraussetzung für die Anmeldung eines Kindes im Kinderladen ist die
Vorlage des Betreuungsgutscheins. Er muss zuvor beim Bezirksamt beantragt
werden, das den Betreuungsbedarf individuell ermittelt. Die für die Eltern
anfallenden Betreuungskosten richten sich nach dem sogenannten
Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG).
Weitere Informationen bietet die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
